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Exportinitiative Umweltschutz fördert jetzt auch investive Komponenten

Der neue Förderaufruf 2022/23 ermöglicht, im Rahmen der Exportinitiative Umweltschutz (EXI) eine anteilige Förderung für Anschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme von Hardware zu bekommen. Acht Vorhaben erhalten hierfür bereits eine Unterstützung.

Der neue Förderaufruf 2022/23 ermöglicht, im Rahmen der Exportinitiative Umweltschutz (EXI) eine anteilige Förderung für Anschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme von Hardware zu bekommen. Acht Vorhaben erhalten hierfür bereits eine Unterstützung.

Seit 2022 kann in EXI-Vorhaben auch die Anschaffung, der Aufbau und die Inbetriebnahme von „Hardware“ anteilig gefördert werden. Hierunter sind Bauteile und Komponenten, Maschinen, Pilotanlagen, die Erweiterung oder Anpassung bestehender Anlagen oder anderweitiger Infrastruktur zu verstehen, mit deren Hilfe die Anwendung von deutscher Umwelttechnologie oder von Umweltwissen erprobt, getestet oder weiterentwickelt werden soll. Das können beispielsweise Filter in einer Abwasseraufbereitungsanlage, Insellösungen mit grüner Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie oder die Erprobung von Gebäudetechnik zur Reduzierung des Energieverbrauchs sein.

In der Exportinitiative Umweltschutz waren zwar Vorhaben mit einer sogenannten investiven Komponente auch bisher vertreten, sie stellten allerdings eher eine Ausnahme dar. Denn die Kosten waren nicht förderfähig und mussten daher aus Eigen- oder Drittmitteln getragen werden. Dies hat sich mit dem Förderaufruf 2022/23 geändert.

Acht Vorhaben in sechs Handlungsfeldern werden aktuell mit 3,3 Millionen Euro gefördert

Seit dem Jahreswechsel werden acht Vorhaben in den Handlungsfeldern Wasser- und Abwasserwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, netzferne grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, umweltfreundliche Mobilität, nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung sowie Querschnittstechnologien vornehmlich in Asien, Afrika und Lateinamerika gefördert. Der Anteil öffentlicher Mittel beträgt 6,4 Millionen €, von denen rund 3,3 Millionen € auf die investive Komponente entfallen.

Eckpunkte zur Förderfähigkeit investiver Komponenten

Wer eine Projektidee mit investiver Komponente einreichen möchte, sollte Folgendes beachten:

  • Im Vordergrund sollte die experimentelle Entwicklung von Prototypen, die Durchführung von Demonstrationsmaßnahmen sowie die Erprobung und Validierung von Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld stehen.
  • Ziel muss die Verbesserung von Verfahren oder Dienstleistungen zur Steigerung des Umwelt- und Naturschutznutzens sein, die im Wesentlichen noch nicht feststehen.
  • Projektdurchführende erhalten nach Abschluss des Projekts Eigentum an den beschafften Gegenständen bzw. dürfen dieses an Dritte übertragen.
  • Errichtete Anlagen müssen nach Projektende für ähnliche Zwecke genutzt werden, rein kommerzielle Nachnutzungen sind ausgeschlossen. Projektdurchführende bzw. übernehmende Dritte sind für einen eventuell erforderlichen Rückbau bzw. eine Entsorgung verantwortlich und übernehmen die hierfür anfallenden Kosten.

Maßnahmen, die ausschließlich der Markterschließung, dem Aufbau eines Vertriebsnetzes, der Produktplatzierung oder der Anpassung bestehender Produkte oder Dienstleistungen an die Bedürfnisse eines ausländischen Marktes dienen, sind dagegen keine förderfähigen investiven Komponenten.