Sie möchten eine Förderung beantragen? Hier erfahren Sie, welche Themenschwerpunkte förderfähig sind, wer Anspruch auf Förderung hat und wie das Antragsverfahren aufgebaut ist.
Hinweis:
Der Förderaufruf für 2023 wird am 13. Februar 2023 erfolgen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor dem 13. Februar keine inhaltlichen Fragen beantwortet werden können. Nach diesem Datum stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gegebenenfalls an anderer Stelle (z. B. auf von dieser Seite verlinkten Dokumenten, auf Websites Dritter) genannte Fristen beziehen sich auf frühere Förderaufrufe und sind obsolet.
Förderinhalte und –bedingungen können der Förderrichtlinie entnommen werden.
Grundlage für den Erhalt eines Zuschusses vom Bundesumweltministerium ist die am 30.04.21 im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderbekanntmachung „Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur" (BAnz AT 27.05.2021 B5). Diese ermöglicht Ihnen eine Einschätzung, ob Ihre Förderidee im Rahmen des Programmes förderfähig ist.
Was und wer wird vom Bundesministerium im Rahmen der Exportinitiative Umweltschutz gefördert?
Was fördert das BMUV?
Mit der „Exportinitiative Umweltschutz" (vormals "Exportinitiative Umwelttechnologien") fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) seit 2016 die Anwendung deutscher Umwelttechnologien und den Know-how-Transfer in Schwellen- und Entwicklungsländer. Globaler Umwelt- und Klimaschutz kann nur gelingen, wenn die notwendigen Infrastrukturen, die rechtlichen, politischen und administrativen Rahmenbedingungen vorhanden sind.
Ziel der Exportinitiative ist es, das in Deutschland vorhandene Know-how zu „exportieren“, um nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, Technologieanwendungen und einheitliche Umweltstandards zu befördern und letztlich geeignete Voraussetzungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Anwendung von „GreenTech – Made in Germany“ zu schaffen.
Dabei ist es wichtig, dass Technologien wirklich nachhaltig genutzt werden – ohne beispielsweise eine soziale Schieflage zu verursachen. Gefördert werden deshalb insbesondere Ideen, bei denen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen profitieren. Die Projekte sollen eine langfristige Wirkung entfalten und lokale Akteure ebenso wie politische Entscheider aller Ebenen einbinden. Dabei stehen insbesondere Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern im Fokus der „Exportinitiative Umweltschutz“. Liegt ein begründeter Unterstützungsbedarf vor, können auch Projekte in anderen Ländern gefördert werden.
Gefördert werden Projektaktivitäten z. B. in den Bereichen Capacity Building, Länder- und Machbarkeitsstudien, Maßnahmen zur internationalen Vernetzung und (kleine) Modell-und Pilotvorhaben.
Die „Exportinitiative Umweltschutz“ stellt den Wissens- und Technologietransfer insbesondere in den Kompetenzfeldern des BMU in den Vordergrund. Dabei geht es um die Handlungsfelder:
Wasser- und Abwasserwirtschaft,
Kreislaufwirtschaft,
nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung,
umweltfreundliche Mobilität,
dezentrale Stromversorgung mit Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie,
Querschnittstechnologien.
Wen fördert das BMUV?
Das Förderprogramm soll gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen, die Internationalisierung ihres „grünen“ Leistungsspektrums voranzubringen und die Rahmenbedingungen für Auslandsgeschäfte zu schaffen. Mit dem Wachsen der weltweiten Nachfrage nach Umwelt-, Klimaschutz- und Effizienztechnologien eröffnen sich für deutsche Unternehmen große Chancen, sich auf internationaler Ebene zu etablieren und weltweit Absatzmärkte zu erschließen.
Das Bundesumweltministerium unterstützt deshalb
deutsche Unternehmen,
zivilgesellschaftliche Akteure,
wissenschaftliche Einrichtungen und
Vertreter unterschiedlicher deutscher Institutionen,
die auf dem Gebiet der Verbreitung von (Umwelt-) Infrastrukturen im Ausland tätig sind.
Antragsberechtigt sind deshalb
Organisationen - insbesondere Vereine und Verbände
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können Projektförderungen von ihrem zusätzlichen Aufwand nur unter besonderen Voraussetzungen erhalten.
Verbundprojekte
Darüber hinaus können Projekte auch von mehreren o. g. Antragsberechtigten im Verbund durchgeführt werden (Verbundprojekt). In diesen Fällen haben die Partner eines „Verbundvorhabens“ ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln und eine/n Koordinator/in als zentrale Ansprechperson für den Fördermittelgeber zu benennen. Jeder Partner erhält in diesem Fall einen eigenen Zuwendungsbescheid vom Fördermittelgeber. Einzelheiten sind dem „Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten“ zu entnehmen, das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist. Eine grundsätzliche Übereinkunft über die Aufgabenverteilung ist bereits bei der Antragstellung zu treffen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig: In einem ersten Schritt wird die Projektskizze eingereicht, im zweiten Schritt folgt – nach Aufforderung durch den Projektträger – ein förmlicher Förderantrag.
1. Stufe: Projektskizze einreichen
Hinweis:
Der Förderaufruf für 2023 wird am 13. Februar 2023 erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor dem 13. Februar keine inhaltlichen Fragen beantwortet werden können. Nach diesem Datum stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Projektskizzen können erst nach erfolgtem Förderaufruf bei der ZUG gGmbH eingereicht werden. Gegebenenfalls an anderer Stelle (z. B. auf von dieser Seite verlinkten Dokumenten, auf Websites Dritter) genannte Fristen beziehen sich auf frühere Förderaufrufe und sind obsolet.
Förderinhalte und -bedingungen können der Förderrichtlinie entnommen werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise erst in der nächsten Runde berücksichtigt werden.
Einreichen von Projektskizzen
Um Projektskizzen einreichen zu können, müssen Sie sich für das entsprechende Portal registrieren. Bitte schreiben Sie hierfür eine kurze E-Mail an
Wir werden Ihnen dann schnellstmöglich einen Zugang einrichten und Ihnen die Zugangsdaten sicher zur Verfügung stellen.
Die Projektskizzen sind in deutscher Sprache in einem Umfang von mindestens sechs und maximal fünfzehn Seiten ausschließlich elektronisch über folgenden Link einzureichen:
In der ersten Verfahrensstufe sollen aussagekräftige Projektskizzen in deutscher Sprache vorbereitet und ausschließlich über das Skizzeneinreichungstool bei der ZUG gGmbH eingereicht werden. Projektskizzen, die auf postalischem oder anderen Kommunikationswegen eingereicht werden, finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung. Weitergehende Informationen werden mit der nächsten Förderbekanntmachung veröffentlicht.
Zusätzlich zu der Skizze ist ein Meilensteinplan über das Skizzeneinreichungstool hochzuladen. Ein entsprechendes Template stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Des Weiteren werden bei Skizzeneinreichung Texte zur Öffentlichkeitsarbeit abgefragt. Zur weiteren Verwendung innerhalb der Projektlaufzeit empfiehlt es sich, diese auch in dem hier bereitgestellten Template abzuspeichern. Als Hilfestellung zur Projektkalkulation stellen wir Ihnen hier ebenfalls ein Template zur Verfügung. Sollte Ihr Projekt die Durchführung von Veranstaltungen beinhalten, beachten Sie bitte den "Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen" des Umweltministeriums.
Wichtige Dokumente zum Download (zum Teil nicht barrierefrei)
Im zweiten Schritt ist nach Aufforderung durch die ZUG gGmbH ein förmlicher Förderantrag zu stellen. Hierfür ist die Nutzung des elektronischen Antragsystems „easy-online“ verpflichtend.
Prinzipiell sind die Antragsformulare aus dem "easy"-Verfahren im Förderportal der Bundesregierung zu finden. Erläuterungen zu den Antragsformularen sowie geltende Nebenbestimmungen finden Sie dort ebenfalls. Daneben sind je nach Antragsteller und Abrechnung weitere Unterlagen einzureichen und wichtige Dokumente zu berücksichtigen. Unter den folgenden Links sind alle Richtlinien, Hinweise und Unterlagen hinterlegt:
Anträge auf Ausgabenbasis
Forschungseinrichtungen (i. d. R. Hochschulen), Vereine oder auch private Institute, die im Projekt auf Ausgabenbasis abrechnen, wählen im easy-online den Antrag für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA). Dabei sind folgende Richtlinien und Hinweise zu beachten:
Unternehmen, Vereine oder private Institute, die im Projekt auf Kostenbasis abrechnen, wählen im easy-online den Antrag für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK). Dabei sind, sofern im Einzelfall zutreffend, folgende Richtlinien und Hinweise zu beachten:
Neben dem elektronischen Antrag sind folgende Unterlagen postalisch oder per E-Mail einzureichen:
Referenzangebote bzw. Erläuterungen zu den Fremdleistungen, zu Materialkosten (ab Stückkosten von 500,- €) sowie den sonstigen unmittelbaren Vorhabenkosten,
Hinweise zur beihilferechtlichen Einordung Ihres Vorhabens
Die Beurteilung, ob eine Beihilfe vorliegt, erfolgt auf der Grundlage der „Bekanntmachung der Kommission zum Begriff der staatlichen Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ sowie des „Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“. Sollte die Zuwendung als staatliche Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) einzustufen sein, erfolgt die Förderung
entweder auf Grundlage der Artikel 25 und 36 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungverordnung, AGVO), zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2020/972 der Kommission vom 2.Juli 2020
oder als De-minimis-Beihilfe auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf „De-minimis“-Beihilfen, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2020/972 der Kommission vom 2. Juli 2020.
Bitte informieren Sie sich vorab über die beihilferechtlichen Regelungen und berücksichtigen Sie diese bei der Antragstellung.
Rückfragen zum Förderprogramm
Bei Rückfragen rund um das Förderprogramm können Sie sich gerne an die ZUG gGmbH wenden:
Spezifische Fragen zum Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
Bei spezifischen Fragen zur inhaltlichen Gestaltung von Projekten im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie können Sie gerne die Programmgesellschaft NOW GmbH kontaktieren: