Informationen für Antragstellende

Von der Projektskizze zum Förderantrag

Sie möchten eine Förderung beantragen? Hier erfahren Sie, welche Themenschwerpunkte förderfähig sind, wer Anspruch auf Förderung hat und wie das Antragsverfahren aufgebaut ist.

Hinweis:

Die Frist zum Einreichen von Projektskizzen im Rahmen des Förderaufrufs 2023 ist abgelaufen.

Sie können weiterhin Skizzen einreichen, es besteht aber keine Gewähr, dass diese beim diesjährigen Förderaufruf noch Berücksichtigung finden.

Ein neuer Förderaufruf wird voraussichtlich Anfang 2024 erfolgen.

Grundlage für den Erhalt eines Zuschusses vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist die am 30.04.21 im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderbekanntmachung „Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur" (BAnz AT 27.05.2021 B5). 

Die Inhalte und Bedingungen einer Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ entnehmen Sie bitte den Informationen zur Förderrichtlinie .

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Exportinitiative Umweltschutz E-Mail


Telefon: +49 30 72618 0999

Was und wen fördert das Bundesumweltministerium (BMUV)?

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren ist zweistufig: In einem ersten Schritt wird die Projektskizze eingereicht, im zweiten Schritt folgt – nach Aufforderung durch die Projektträgerin – ein förmlicher Förderantrag.