Förderrichtlinie

Förderrichtlinie

Sie möchten einschätzen können, ob Ihre Förderidee bezuschusst wird? Maßgeblich dafür ist die Förderbekanntmachung der jeweils aktuellen Förderrichtlinie. Sie bildet die Grundlage dafür, ob ein Projekt förderfähig ist.

Hinweis:

Die Frist zum Einreichen von Projektskizzen im Rahmen des Förderaufrufs 2023 ist abgelaufen.

Sie können weiterhin Skizzen einreichen, es besteht aber keine Gewähr, dass diese beim diesjährigen Förderaufruf noch Berücksichtigung finden.

Ein neuer Förderaufruf wird voraussichtlich Anfang 2024 erfolgen.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Exportinitiative Umweltschutz E-Mail


Telefon: +49 30 72618 0999

Zweistufiges Einreichungsverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Es besteht im ersten Schritt aus einer Projektskizze. Sofern nach der Einreichung der Projektskizze dazu aufgefordert wird, ist im zweiten Schritt ein förmlicher Förderantrag zu stellen.

Für das Einreichen von Projektskizzen gilt:

  • In der ersten Verfahrensstufe können bei der Projektträgerin bis zum an dieser Stelle bekannt gegebenen Stichtag Projektskizzen eingereicht werden. 
  • Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise erst in der nächsten Runde berücksichtigt werden.
  • Die Projektskizzen sind in deutscher Sprache in einem Umfang von mindestens acht bis maximal fünfzehn Seiten ausschließlich elektronisch einzureichen.
  • Projektskizzen, die auf postalischem oder anderen Kommunikationswegen beim BMUV oder der Projektträgerin eingereicht werden, finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung.
  • Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem/der vorgesehenen Verbundkoordinator*in vorzulegen. 
  • In der Projektskizze müssen die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für eine Förderung nachgewiesen werden.

Downloads

Gültige Bekanntmachung der Förderrichtlinie vom 30.04.2021 als barrierefreie Version zum Download:

Förderrichtlinie Exportinitiative Umwelttechnologien


Richtlinie zur Förderung im Wortlaut

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur vom 30.04.2021 - Laufzeit: 30.04.2021 - 31.12.2023

Die Bekanntmachung – Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von grüner und nachhaltiger (Umwelt-) Infrastruktur (BAnz AT 07.06.2019 B2) - wird durch die Förderrichtlinie (BAnz AT 27.05.2021 B5) ersetzt. Es gilt die amtliche Fassung, die am 27.05.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.