Informationen für Antragstellende

Von der Projektskizze zum Förderantrag

Sie möchten eine Förderung beantragen? Hier erfahren Sie, welche Themenschwerpunkte förderfähig sind, wer Anspruch auf Förderung hat und wie das Antragsverfahren aufgebaut ist.

Hinweis:

Der Förderaufruf für 2023 ist erfolgt. Projektskizzen können bis zum 1. April 2023 eingereicht werden.

Davon abweichende Fristen, die unter Umständen an anderer Stelle genannt werden, beziehen sich auf frühere Förderaufrufe und sind damit abgelaufen.

Grundlage für den Erhalt eines Zuschusses vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist die am 30.04.21 im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderbekanntmachung „Förderung von Maßnahmen im Bereich des Exports von grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur" (BAnz AT 27.05.2021 B5). 

Die Inhalte und Bedingungen einer Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Exportinitiative Umweltschutz“ entnehmen Sie bitte den Informationen zur Förderrichtlinie .

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Exportinitiative Umweltschutz E-Mail


+49 30 700 181 829

Was und wen fördert das Bundesumweltministerium (BMUV)?

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren ist zweistufig: In einem ersten Schritt wird die Projektskizze eingereicht, im zweiten Schritt folgt – nach Aufforderung durch die Projektträgerin – ein förmlicher Förderantrag.