Der Förderaufruf 2025/26 der Exportinitiative Umweltschutz (EXI) ist gestartet. Bis zum 15.02.2026 (23:59 Uhr MESZ) können Sie Ihre Projektskizzen einreichen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Skizzen können aber möglicherweise erst in der nächsten Runde berücksichtigt werden.
Projektskizze einreichen: Zunächst reichen Sie eine Projektskizze ein. Diese wird von der ZUG gGmbH gemeinsam mit dem BMUKN auf Grundlage der Förderrichtlinie geprüft und bewertet.
Förderantrag stellen: Erhält Ihre Skizze eine positive Bewertung und stehen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung, werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags eingeladen.
Für beide Phasen stellt die ZUG gGmbH Vorlagen bereit, die verpflichtend zu nutzen sind. Nur vollständig und auf Deutsch ausgefüllte Unterlagen können im Verfahren berücksichtigt werden. Eine Übersicht aller verpflichtenden Vorlagen und einzureichenden Dokumente sowie ergänzende Hinweise finden Sie unter „Vorlagen & Richtlinien“ am Ende dieser Seite.
Detaillierte Informationen zum Verfahren, zu Bewertungskriterien und erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Förderrichtlinie.
Kontakt
Bei Fragen zum Förderverfahren, zur Skizzen- und Antragstellung oder zu den Fördervoraussetzungen wenden Sie sich bitte an:
Exportinitiative Umweltschutz
+49 30 72618 0999
E-Mail
Die Exportinitiative Umweltschutz (EXI) fördert Projekte, die den internationalen Transfer deutscher Umwelttechnologien und -lösungen unterstützen.
Ziel ist es, nachhaltige Entwicklung zu stärken, Technologieanwendungen und Umweltstandards international zu fördern und „GreenTech – Made in Germany“ langfristig zu verankern.
Die EXI konzentriert sich dabei auf Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. In begründeten Ausnahmefällen können auch Vorhaben in anderen Ländern mit erkennbarem Förderbedarf unterstützt werden. In den regionalen Aktivitäten erfahren Sie mehr über laufende Länder- und Regionenschwerpunkte.
Damit trägt die EXI aktiv zu den internationalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen bei.
Einen Überblick über bereits geförderte Vorhaben finden Sie in unserer Projektdatenbank.
Was sind Themenschwerpunkte?
Die EXI konzentriert sich auf folgende Handlungsfelder:
Kreislaufwirtschaft
Wasser- und Abwasserwirtschaft
netzferne grüne Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien
nachhaltiger Konsum
Mobilität
nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung
Querschnittsthemen
Es können mehrere Handlungsfelder in einem Projekt adressiert werden, wie etwa bei der Sektorenkopplung.
Bei spezifischen Fragen zur inhaltlichen Gestaltung von Projekten im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie kontaktieren Sie bitte die Programmgesellschaft NOW GmbH:
Investive Maßnahmen, z. B. der Aufbau, die Installation oder Erprobung deutscher Umwelttechnik unter lokalen klimatischen, technischen und sozialen Bedingungen (siehe Investive Komponente)
Capacity Building (z. B. Schulungen, Workshops, Wissenstransfer)
Machbarkeits- und Länderstudien
Sowie Kombinationen der oben genannten Maßnahmen innerhalb eines Projekts.
Was wird nicht gefördert?
Die EXI ist die Brücke vom Labor in den Markt. Sie fördert daher weder reine Grundlagenforschung noch reine Exportaktivitäten wie:
Aufbau von Vertriebsstrukturen oder Niederlassungen
Marketing- und Verkaufsmaßnahmen mit vorrangigem Absatzfokus
Maßnahmen zur Kundenbindung
Einführung oder Erprobung marktreifer Produkte oder Dienstleistungen
Entwicklung oder Übertragung von Geschäftsmodellen
Wer kann sich bewerben?
Welche Organisationen sind antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind:
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine, Stiftungen und Verbände,
sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
jeweils mit Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland.
Im Fokus stehen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die über innovative Lösungen verfügen und besonderen Unterstützungsbedarf beim Aufbau internationaler Kooperationen und der Erschließung von Auslandsmärkten haben.
Institutionen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung ihres zusätzlichen Aufwands erhalten.
Sind Kooperationen im Verbund möglich?
Projekte können Sie entweder alleinoder gemeinsam mit anderen Organisationen durchführen (Verbundprojekt). Die Zusammenstellung sollten Sie entsprechend der Anforderungen des Projektvorschlags entscheiden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Zusammenarbeit in Verbundprojekten.
Wie hoch ist die Förderung?
Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Die EXI gewährt Zuwendungen anteilig in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Das heißt: Die EXI übernimmt einen Teil Ihrer Projektsumme, den Rest tragen Sie.
Ein Eigenanteil von mindestens 20 % der Projektsumme gilt grundsätzlich als angemessen. Je nach Art und Umfang des Vorhabens kann dieser jedoch auch geringer oder höher ausfallen. Die tatsächliche Förderquote richtet sich nach der beihilferechtlichen Einstufung Ihres Projekts und der Höhe des Projektvolumens.
In der Regel liegen die Zuwendungen zwischen 50.000 Euro und einer Million Euro.
Kurz erklärt:
Die Projektsumme umfasst alle förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten.
Die Zuwendung ist der Betrag, den Sie als Zuschuss erhalten.
Der Eigenanteil ist Ihr verbleibender Anteil.
Die Förderquote ist der prozentuale Förderanteil.
Wann liegt eine Beihilfe vor?
Ob die Förderung Ihres Vorhabens als Beihilfe gilt, hängt davon ab, ob Sie wirtschaftlich tätig sind, also Güter oder Dienstleistungen am Markt anbieten. In diesem Fall gelten in der EXI die europäischen Beihilferegelungen nach der De-minimis-Verordnung oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, explizit Art. 25 b, c, d).
Keine Beihilfe liegt vor, wenn Ihr Vorhaben ausschließlich nichtwirtschaftlich ist und Sie dies buchhalterisch nachweisen können.
Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an!
Wie hoch ist die Förderquote?
Mit der Skizzenerstellung müssen Sie darlegen, auf welcher beihilferechtliche Grundlage Sie Ihr Vorhaben fördern lassen wollen. Die ZUG gGmbH prüft die beihilferechtliche Zuordnung im Antragsverfahren abschließend. Die Förderung im Rahmen der EXI erfolgt nach einer der beiden folgenden europäischen Beihilferegelungen.
Förderung nach De-minimis
Förderung von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten
Maximal 300.000 Euro innerhalb von drei Kalenderjahren
Eigenanteil von mindestens 20 % gilt als angemessen
Die Förderquote richtet sich nach der Kategorie Ihres Projekts, Ihrer Unternehmensgröße (je kleiner das Unternehmen, desto höher die Förderung) sowie der Ergebnisverbreitung. Folgende Förderquoten sind möglich:
Für Vorhaben, die nicht beihilferelevant sind, gelten keine festen Förderquoten. Im Antrag ist jedoch eine angemessene Eigenbeteiligung entsprechend dem finanziellen Leistungsvermögen und als Ausdruck des Eigeninteresses darzulegen.
Was muss ich zur Projektskizze wissen?
Wie reiche ich eine Projektskizze ein?
Ihre Projektskizze reichen Sie elektronisch über Jira ein. Die Skizze ist in deutscher Sprache zu verfassen und sollte Ihre Projektidee, die geplante zeitliche Umsetzung und eine erste Kostenschätzung enthalten.
Die ZUG gGmbH prüft die Skizze nach fachlichen und formalen Kriterien (vgl. Förderrichtlinie). Erfolgreiche Skizzen werden zur Antragstellung eingeladen.
Vorlagen für die Skizzenphase
Bitte verwenden Sie ausschließlich die folgenden Vorlagen.
Welche Besonderheiten gibt es für Verbundprojekte?
Bei Verbundprojekten benennt der Verbund eine koordinierende Organisation. Diese reicht die gemeinsame Projektskizze im Namen aller Beteiligten ein.
Wird das Vorhaben zur Antragstellung aufgefordert, stellt jede beteiligte Organisation eigenständig einen Antrag, basierend auf einer gemeinsamen Vorhabenbeschreibung.
Kurz: Eine gemeinsame Projektskizze, aber mehrere individuelle Anträge.
Wie funktioniert der Förderantrag?
Wie stelle ich den Förderantrag?
Nach Aufforderung durch die ZUG gGmbH stellen Sie den förmlichen Förderantrag über easy-Online. Dort wählen Sie die passende Antragsart aus:
Antrag auf Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK– in der Regel Unternehmen)
Antrag auf Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA – in der Regel Hochschulen und Forschungsinstitutionen)
Für beide Varianten gelten unterschiedliche Richtlinien und Nebenbestimmungen, die Sie im easy-OnlinePortal oder unter „Vorlagen & Richtlinien“ finden. Dort erfahren Sie auch, welche Positionen (Kosten bzw. Ausgaben) jeweils förderfähig sind.
In der Antragsphase vertiefen und aktualisieren Sie Ihre Angaben aus der Skizzenphase. Grundlage sind die bereits in der Skizzenphase eingereichten Dokumente, die Vorhabenbeschreibung und der Projektplan (Gantt-Chart). Zusätzlich werden Sie aufgefordert, Indikatoren zu Ihrem Projekt zu beschreiben, mit denen Sie die geplanten Ergebnisse und Wirkungen konkret belegen. Auch eine Reisekostenkalkulation sowie Nachweise oder Erklärungen sind erforderlich.
Vorlagen für die Antragstellung erhalten Sie per Mail mit der Antragsaufforderung.
Weitere Hilfestellungen finden Sie in der Präsentation Schulung Antragsverfahren (folgt).
Wie läuft die Prüfung und Bewilligung ab?
Die ZUG gGmbH prüft Ihren Antrag fachlich und administrativ. Nach positiver Entscheidung des BMUKN erhalten Sie den Zuwendungsbescheid und können mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen.
Vorlagen & Richtlinien
Zur Vorbereitung Ihrer Projektskizze und Antragstellung stehen Ihnen die folgenden Richtlinien und Handreichungen zur Verfügung.