Informationen für Antragstellende

Von der Projektskizze zum Förderantrag

Das Antragsverfahren der EXI ist zweistufig.

  1. Projektskizze einreichen:
    Zunächst reichen Sie eine Projektskizze ein. Diese wird von der ZUG gGmbH gemeinsam mit dem BMUKN auf Grundlage der Förderrichtlinie geprüft und bewertet.
  2. Förderantrag stellen:
    Erhält Ihre Skizze eine positive Bewertung und stehen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung, werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags eingeladen.

Für beide Phasen stellt die ZUG gGmbH Vorlagen bereit, die verpflichtend zu nutzen sind. Nur vollständig und auf Deutsch ausgefüllte Unterlagen können im Verfahren berücksichtigt werden. Eine Übersicht aller verpflichtenden Vorlagen und einzureichenden Dokumente sowie ergänzende Hinweise finden Sie unter „Vorlagen & Richtlinien“ am Ende dieser Seite.

Detaillierte Informationen zum Verfahren, zu Bewertungskriterien und erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Förderrichtlinie.

Kontakt

Bei Fragen zum Förderverfahren, zur Skizzen- und Antragstellung oder zu den Fördervoraussetzungen wenden Sie sich bitte an: Exportinitiative Umweltschutz +49 30 72618 0999 E-Mail

Was wird gefördert?

Wer kann sich bewerben?

Wie hoch ist die Förderung?

Was muss ich zur Projektskizze wissen?

Wie funktioniert der Förderantrag?

Vorlagen & Richtlinien

Zur Vorbereitung Ihrer Projektskizze und Antragstellung stehen Ihnen die folgenden Richtlinien und Handreichungen zur Verfügung.

Allgemeine Richtlinien und Handreichungen

Vorlage für die Skizzenphase

Spezielle Bestimmungen für Anträge auf Kostenbasis

Spezielle Bestimmungen für Anträge auf Ausgabenbasis